Sa. Dez 21st, 2024

Geht es um die öffentliche Ordnung und Sicherheit, spielen Personenkontrolle eine wichtige Rolle. Sie dienen im Allgemeinen dem Schutz von Mensch und Eigentum. Damit Personenkontrollen jedoch rechtmäßig und verhältnismäßig durchgeführt werden können, sind klare rechtliche Grundlagen erforderlich. Diese legen die Befugnisse der Durchführenden fest, setzen Grenzen und schützen gleichzeitig die Rechte und Freiheiten der Betroffenen. Was es hierbei zu beachten gibt, erfahren Sie im folgenden Artikel.

 

Was ist das Ziel einer Personenkontrolle?

Je nach Situation und Kontext dienen Personenkontrollen unterschiedlichen Zielen. Bei Demonstrationen, Staatsbesuchen oder Konzerten geht es primär meist darum, potenzielle Gefahren zu erkennen sowie Übergriffe und Straftaten zu verhindern. Daneben sollen gleichzeitig kriminelle Strukturen, etwa beim Verdacht auf terroristische Aktivitäten oder bei der Bekämpfung des Drogenhandels, offengelegt werden.

 

Daneben sind Personenkontrollen aber auch alltäglicher Bestandteil in vielen Bereichen, etwa, um Unbefugte davon abzuhalten, sich auf einem privaten Betriebsgelände herumzutreiben oder bei allgemeinen Verkehrskontrollen durch die Polizei zur Identitätsfeststellung.

 

Was dürfen Security-Mitarbeiter bei einer Personenkontrolle?

Personenkontrollen sind zwar in erster Linie Amtsträgern, also etwa Polizisten, vorbehalten, in vielen Fällen kann hiervon aber abgewichen werden. So sind etwa auch Mitarbeiter einer privaten Sicherheitsfirma befugt, Personenkontrollen durchzuführen. Allerdings haben diese keine Sonderrechte, sodass sich die Kontrolle üblicherweise auf das Feststellen des Alters, das Überprüfen der Einlassbänder, oder der akuten Gefahrenabwehr, etwa durch Leibesvisitation und Taschenkontrolle, beschränkt. Hinzu kommt auch, dass Security-Mitarbeiter in der Regel keine Waffen mit sich führen dürfen.

 

Darf man Leibesvisitationen von Nicht-Amtsträgern verweigern?

Ja! Grundsätzlich darf niemand dazu gezwungen werden, von einem Wach- oder Sicherheitsdienst abgetastet zu werden. Anders verhält sich dies bei der Polizei, die im Zweifel auch ohne Einverständnis der betroffenen Person Leibesvisitationen durchführen darf.

 

Werden beim Einlass im Stadion, eines Messeauftritts oder eines Festivalgeländes Leibesvisitationen vorgenommen, dienen sie der Gefahrenabwehr sowie der Durchsetzung des Hausrechts zur Sicherstellung verbotener oder gefährlicher Gegenstände. Möchte man sich dieser Prozedur nicht unterziehen, darf man auch nicht abgetastet werden, riskiert jedoch, nicht eingelassen zu werden.

 

Stimmt man der Kontrolle jedoch zu, darf die Leibesvisitation nur von Personen des gleichen Geschlechts durchgeführt werden. Frauen dürfen also nicht von Männern und Männer nicht von Frauen abgetestet werden. Erfolgt die Kontrolle lediglich per Handdetektor, ist das Geschlecht unerheblich.

 

Was darf die Polizei im Rahmen einer Personenkontrolle?
Im Rahmen einer Personenkontrolle wird die Polizei zuerst die Identität feststellen wollen. Hierbei muss wahrheitsgemäß mitgewirkt werden. Durch Vorzeigen des Ausweises ist der Mitwirkungspflicht bereits Genüge getan. Weitere Fragen müssen nicht beantwortet werden und das bevorzugte Schweigen darf auch keine negativen Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Kann die Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden oder verweigert man beispielsweise die Herausgabe des Personalausweises, sind die Beamten zur Durchsuchung befugt. Generell benötigt die Polizei immer einen Grund, um Durchsuchungen, Leibesvisitationen wie Taschenkontrollen, durchführen zu können. Auf Verlangen müssen die Staatsdiener ihr Vorgehen daher auch der betroffenen Person gegenüber begründen. So soll sichergestellt werden, dass die Polizei nicht aus Willkür handelt. Kommt es zu körperlichen Abtastungen, muss auch hier gewährleistet sein, dass Männer nur von männlichen Beamten und Frauen nur von weiblichen Beamten durchsucht werden.

 

Wann sind verdachtsunabhängige Personenkontrollen legitim?

Verdachtsunabhängige Personenkontrollen sind in verschiedenen Situationen rechtlich zulässig. Grundsätzlich müssen sie einem Zweck dienen und die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben. Situationen, die verdachtsunabhängige Personenkontrollen legitimieren, sind:

 

  • Gefahrenabwehr: Besteht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, sind verdachtsunabhängige Personenkontrollen erlaubt. Dies kann beispielsweise bei großen Veranstaltungen, an Flughäfen oder in anderen Bereichen mit erhöhtem Sicherheitsrisiko der Fall sein.
  • Verkehrskontrolle: Um die Einhaltung der Verkehrsvorschriften und die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr sicherzustellen, können verdachtsunabhängige Personenkontrollen durchgeführt werden.
  • Grenznähe: In Grenzgebieten von Staaten sind Personenkontrollen rechtmäßig, etwa um illegale Einwanderung einzudämmen oder kriminelle Aktivitäten im grenzüberschreitenden Verkehr zu verhindern. Der Begriff „Grenznähe“ kann dabei je nach Bundesland unterschiedlich definiert sein.
  • Veranstaltungen: Kommen viele Menschen bei sportlichen, politischen oder anderen Events von gesellschaftlicher Tragweite zusammen, wird die Polizei ebenfalls vermehrt Kontrollen durchführen, um die öffentliche Sicherheit nicht zu gefährden und Übergriffe, Anschläge, etc. abzuwehren.

Von Ronald